Geschichtliche Entwicklung
Im Mittelalter bestand seitens der Bauern eine Hundegestellungspflicht an die Fronherren. Die Gestellungspflicht wurde im Laufe der Jahrhunderte über Kornabgaben in die Form einer Steuer übergeführt.
Besteuerungsrecht
Es handelt sich um eine gemeindliche Steuer
Rechtsgrundlage
Die Hundesteuer basiert auf landesgesetzlichen Hundesteuergesetzen.
Wer ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Hundehalter
Steuerbefreiungen
Steuerfrei sind Blindenhunde, Diensthunde, Hunde von Forstbediensteten sowie von Jagdaufsehern.

Findelkind im BMF
Ein Findelkind wird vor dem BMF gefunden. Sofort wurde eine 19
köpfige Arbeitsgruppe eingerichtet die erarbeiten sollte, ob das
Findelkind ein "Produkt des eigenen Hauses sei". Nach schon 11
Monaten und jede Menge Überstunden hatte die Arbeitsgruppe ein
Ergebnis:
Das Findelkind kann kein Produkt des eigenen Hauses sein, da
a: im BMF noch nie zwei Personen so eng zusammengearbeitet haben
und
b: schon gar nicht nach 9 Monaten ein Produkt des Hauses
entstanden ist, das Hand und Fuß hat.