Wenn es um die jährliche Steuererklärung geht, fühlen sich viele schnell überfordert, nicht zuletzt, da sich die Regeln und Vorgaben immer wieder mal ändern. Wer als Arbeitnehmer nur eine einfache Einkommenssteuererklärung abgeben muss (etwa aufgrund von mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Jahres, Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen), kommt mit digitalen Tools wie Elster in der Regel recht gut durch den Prozess. Schwieriger bzw. komplizierter wird es vor allem bei Selbstständigen, mehreren Einkommensarten oder auch speziellen Abzügen.

Wer aber muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Welche Steuern gibt es und was sind die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026?

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Jeder, der zur Abgabe einer Steuererklärung für das vergangene Jahr 2025 verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Wer die Erklärung nicht alleine erstellt, sondern sich von einem Steuerberater unterstützen lässt, hat eine etwas längere Frist – bis zum 2. März 2027. Bei Versäumnis dieser Pflicht, drohen Verspätungszuschläge von 0,25 Prozent der festgesetzten, zu entrichtenden Steuer bis maximal 25.000 Euro. Ganz allgemein sind vor allem folgende Personen zur Abgabe verpflichtet:

  • Arbeitnehmer mit mehreren Jobs oder Steuerklasse 6
  • Ehepaare mit bestimmten Steuerklassenkombinationen
  • Personen mit Nebeneinkünften über 410 Euro
  • Selbstständige, Landwirte und Unternehmer mit Einkommen über dem Grundfreibetrag von aktuell 12.096 Euro
  • Empfänger von Lohnersatzleistungen (bspw. Arbeitslosengeld, Elterngeld)
  • Rentner mit Einkommen über dem Grundfreibetrag
  • Personen mit bestimmten Kapitalerträgen
  • Personen in besonderen Lebenssituationen wie Kurzarbeit oder Scheidung

Auch Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, können eine Steuererklärung abgeben, um Sonderausgaben wie Versicherungen, Spenden oder Ausbildungskosten abzusetzen oder auch Werbungskosten, Pendlerpauschale etc. geltend zu machen und von Steuerrückerstattungen zu profitieren.

Diese Steuererklärungen gelten für verschiedene Einkunftsarten und Unternehmensformen

Welche Steuererklärungen jeweils abgegeben müssen, ist vor allem davon abhängig, welche Einkünfte man erzielt und in welcher Rechtsform man tätig ist:

Einkommenssteuer: Die Plicht zur Einkommenssteuererklärung gilt für Arbeitnehmer mit Pflichtveranlagung (mehrere Jobs, Steuerklasse 6, Lohnersatzleistungen) sowie Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Rentner mit Einkommen über dem Grundfreibetrag.

Gewerbesteuer: Jeder Gewerbetreibende (Einzelunternehmen mit Gewerbe, Personen- und Kapitalgesellschaften) müssen Gewerbesteuer entrichten und somit eine entsprechende Steuererklärung einreichen. Ausgenommen sind Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Designer, da diese kein Gewerbe betreiben.

Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflichtig sind alle Unternehmer im steuerlichen Sinn, also alle die selbstständig Dienstleistungen oder Waren gegen Entgeld anbieten und Umsatz erzielen. Dazu zählen neben Unternehmern und Gewerbetreibende auch Freiberufler. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmer, die einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten – in solchen Fällen reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer betrifft alle juristischen Personen – neben GmbHs und AGs auch bestimmte Stiftungen oder Vereine, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Die wichtigsten Änderungen für Steuerpflichtige im Überblick

Einkommenssteuer: Eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 für Privatpersonen betrifft die Einkommenssteuer. Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 auf 12.348 Euro, womit ein, wenn auch minimal höherer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Auch der Spitzensteuersatz greift künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 69.879, wodurch auch mittlere Einkommen minimal entlastet werden. Im vergangenen Jahr lag die Grenze noch bei 68.481 Euro.

Kinderfreibetrag: Familien profitieren von einem höheren Kinderfreibetrag. Dieser liegt künftig bei 6.828 Euro pro Kind und zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, und Ausbildungsbedarf erhöht sich der steuerfreie Gesamtbetrag auf 9.756 Euro pro Kind.

Pendlerpauschale: Statt erst ab dem 21. Kilometer greift die Pendlerpauschale ab sofort ab dem 1. Kilometer.

„Aktivrente“: Rentner können künftig bis zu 2000 Euro monatlich dazuverdienen und bleiben dabei komplett steuerfrei.

Ehrenamt: Die sogenannte Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale sogar von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr.

ELSTER oder Steuersoftware: Welche Lösung passt zu wem?

Per Hand bzw. mit Stift und Taschenrechner muss die Steuererklärung glücklicherweise schon lange nicht mehr angefertigt werden. Moderne Software kann heute viele Schritte automatisch übernehmen und die einzelnen Dokumente auf Fehler bzw. auf Vollständigkeit prüfen können. Das Finanzamt stellt beispielsweise das Portal ELSTER zur Verfügung, das für einfache Steuererklärungen meist vollkommen ausreicht. Darüber hinaus gibt es auch kommerzielle Steuersoftware, die einen Schritt für Schritt durch die gesamte Erklärung führt und spezifische Fragen oft verständlicher beantworten kann als ELSTER. Unter folgendem Link findet sich ein Überblick über entsprechende Lösungen: Steuersoftware im Test.

Fazit

Ob Pflicht oder freiwillig – wer seine Steuererklärung nutzt, kann oft von Steuerrückerstattungen profitieren. Wer heute keinen Steuerberater mit der Anfertigung beauftragen möchte, findet in Steuersoftware-Lösungen durchaus effektive Helfer, die einem das Ausfüllen so einfach wie möglich, und eigenständig auf Einsparpotenziale aufmerksam machen.

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