Wer sich in Deutschland
selbstständig macht, muss dafür im Verhältnis zu anderen Ländern
eine ziemlich hohe Steuerlast in Kauf nehmen. Zusätzlich ist für
viele Neulinge nicht immer gleich ersichtlich, welche Arten von
Steuern genau auf sie zukommen. Grundsätzlich lassen sich die
Steuern für Unternehmen in Deutschland in drei verschiedene
Kategorien einteilen.
Ertragssteuern
Ertragssteuern werden
immer dann eingehoben, wenn ein Unternehmen über einen
bestimmten Zeitraum Gewinne einfährt. Wer beispielsweise eine
SEO Agentur in Bremen gründet und damit gleich im ersten
Geschäftsjahr viele Kunden gewinnt, wird vom Staat vom Anfang an
entsprechend besteuert.
Um welche Steuer es sich dabei genau
handelt, ist vor allem von der rechtlichen Unternehmensform
abhängig. Zu den wichtigsten Ertragssteuern zählen die
Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer für Personengesellschaften
(z. B. Einzelunternehmen oder OHG) und die Körperschaftssteuer
für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG).
Verbrauchssteuern
Als Verbrauchssteuern
werden jene Steuern bezeichnet, die für die Nutzung oder den
Verbrauch bestimmter Waren eingehoben werden. In der Fachsprache
ist hier von einer sogenannten indirekten Steuer die Rede, weil
sie für den Verbraucher auf den ersten Blick nicht
offensichtlich ist, da sie vom Herstellungsbetrieb gleich in den
Endpreis einkalkuliert wird.
Wichtige
Verbrauchssteuern für Unternehmer sind vor allem die
Energiesteuer, die Mineralölsteuer und die Stromsteuer.
Die Umsatzsteuer ist ein
Sonderfall unter den Verbrauchssteuern. Unternehmer müssen sie
bei ihren Produkten und Dienstleistungen auf ihren Verkaufspreis
aufschlagen und in weiterer Folge ans Finanzamt abliefern. Wenn
sie selbst Leistungen in Anspruch nehmen oder bestimmte Produkte
kaufen, müssen sie allerdings keine Umsatzsteuer dafür bezahlen.
Kleinunternehmer sind gänzlich von der Umsatzsteuer befreit.
In Büsingen und
Helgoland werden keine Verbrauchssteuern eingehoben.
Substanzsteuern
Bei den Substanzsteuern
wird das Vermögen eines Unternehmens besteuert, das es zu einem
bestimmten Zeitpunkt besitzt. Typische Vermögensgegenstände sind
zum Beispiel Häuser und Grundstücke.
Zu den wichtigsten
Substanzsteuern für Unternehmer gehören unter anderem die
Vermögenssteuer, die Grundsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf alle Fahrzeuge erhoben, die für
den Straßenverkehr zugelassen sind. Sie ist nur im steuerlichen
Sinn eine Substanzsteuer. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht
handelt es sich dabei aber eigentlich um eine Verbrauchssteuer.
Die Vermögenssteuer wird in Deutschland
seit dem Jahr 1997 nicht mehr erhoben und ist seitdem oftmaliges
Thema politischer Debatten.