Abgeltungssteuer
Alterseinkünftegesetz
Baulandsteuer
Beförderungssteuer
Biersteuer
Börsenumsatzsteuer
Branntweinsteuer
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer
Ergänzungsabgabe
Essigsäuresteuer
Feuerschutzsteuer
Gesellschaftsteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Hypothekengewinnabgabe
Investitionssteuer
Jagd- und Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragsteuer
KFZ-Steuer
Kinosteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Konjunkturzuschlag
Leuchtmittelsteuer
Lohnsteuer
Lustbarkeitssteuer
Mineralölsteuer
Notopfer Berlin
Ökosteuer - Stromsteuer
Rennwettsteuer
Riesterrente
Salzsteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Schenkungsteuer
Sexsteuer
Solidaritätszuschlag
Speiseeissteuer
Spielbankabgabe
Spielkartensteuer
Stabilitätszuschlag
Strafbefreiungserklärungsg.
Süßstoffsteuer
Tabaksteuer
Tanzsteuer
Teesteuer
Tonnagesteuer
Umsatzsteuer
Unternehmenssteuern
Vermögensabgabe
Vermögensteuer
Verpackungssteuer
Versicherungssteuer
Wechselsteuer
Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
Zündwarensteuer
Zweitwohnungssteuer
Steuereinnahmen
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Impressum
Abschreibung

Stabilitätszuschlag

Der Erhebungszeitraum war der 01.07.1973 bis 30.04.1974. 
Er betrug 10% der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld.

Gesetze können nur abstrakt gefasst sein. Wenn sie auf einen konkreten Sachverhalt angewandt werden, müssen sie ausgelegt werden. Dabei irren sich Finanzbeamte und Richter.
FG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 06.10.1970, II 316-320/670 -

 

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