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Leuchtmittelsteuer

Die Ursprünge der Leuchtmittelsteuer sind im Mittelalter in Form der Besteuerung von Kerzenwachs zu finden. 1909 wurde durch den Reichstag die Besteuerung von Glühkörpern und Glühlampen beschlossen, was eigentlich den Kernpunkt der weiteren Entwicklung dieses Gesetzes bildete. Zum 01.01.1993 wurde die Leuchtmittelsteuer abgeschafft.

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