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Branntweinsteuer

Geschichtliche Entwicklung
Ende des 15. Jahrhunderts wurde Branntwein zunächst in Form von Zöllen, Tankaufschlägen usw. besteuert. Nach verschiedenen Besteuerungsarten im Laufe der Jahrhunderte wurde nach dem ersten Weltkrieg das Branntweinmonopol geschaffen. Seit 1949 kommt die Branntweinsteuer dem Bund zugute. 

Was ist steuerpflichtig
- Ethylalkohol mit beliebigem Alkoholgehalt, Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2%
- schäumende und nicht schäumende Weine sowie andere gegorene Getränke soweit der Alkoholgehalt mehr als 22% beträgt

Steuerbefreiungen
Steuerbefreit ist die Verwendung für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Lebensmittel mit Ausnahme von Getränken sowie Erzeugnissen für Heiz- oder Reinigungszwecke.

Wie hoch ist die Branntweinsteuer
Der Regelsteuersatz beträgt 2550,-- DM pro Hektoliter Alkohol.
Eingeführter Alkohol unterliegt ebenfalls der Branntweinsteuer.

Was bedeutet Branntweinmonopol
Betriebe, die Alkohol produzieren, sind zollamtlich verschlossen. Sämtlicher produzierter Alkohol ist an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abzuführen, welche den Alkohol an die Verwender unter Aufschlag der Steuer weiterverkauft. Die Bundesmonopolverwaltung führt den Steueranteil an die Bundeskasse ab.
Von der Ablieferungspflicht ausgenommen ist Alkohol aus Korn, Obst, Wein und nichtland-wirtschaftlichen Rohstoffen.
Eine Ausnahme vom Monopol gilt für die sogenannten Abfindungsbrennereien; hierbei handelt es sich um kleine Brennereien mit einer Jahresproduktion bis zu 3 Hekoliter Alkohol pro Jahr. Diese dürfen den gebrannten Alkohol selbst vermarkten; die Branntweinsteuer wird nach festgesetzten Ausbeutesätzen, die je nach Rohmaterial schwanken, geschätzt.

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