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Baulandsteuer

Die Baulandsteuer war eine Form der Grundsteuer, mit welcher baureife Grundstücke stärker besteuert wurden, um die Eigentümer zum Bauen zu bewegen. Diese Steuer wurde nur in den Jahren 1961 und 1962 erhoben.

Bei meinem Amtsantritt, 1982 im BMF, habe ich angeordnet, dass alle neuen Finanzämter aus Kostengründen ohne Treppen gebaut werden. Natürlich musste ich diese Anordnung gegenüber meinem Chef begründen. Meine Begründung in Kurzform: Sie wissen doch, alle Steuerzahler die ein Finanzamt aufsuchen müssen, "gehen sowieso die Wände hoch" warum also noch Treppen?

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