Baulandsteuer
Die
Baulandsteuer war eine Form der Grundsteuer, mit welcher
baureife Grundstücke stärker besteuert wurden, um die Eigentümer
zum Bauen zu bewegen. Diese Steuer wurde nur in den Jahren 1961
und 1962 erhoben.

Bei meinem Amtsantritt, 1982 im BMF, habe
ich angeordnet, dass alle neuen Finanzämter aus Kostengründen
ohne Treppen gebaut werden. Natürlich musste ich diese Anordnung
gegenüber meinem Chef begründen. Meine Begründung in Kurzform:
Sie wissen doch, alle Steuerzahler die ein Finanzamt aufsuchen
müssen, "gehen sowieso die Wände hoch" warum also noch Treppen?