Selbstständig werden heißt nicht nur berufliche, sondern auch steuerliche Entscheidungen zu treffen. Welche Steuerarten von Bedeutung sind, hängt vor allem von der Art der Tätigkeit, der gewählten Rechtsform und von Höhe der Umsätze und Gewinne ab.
Auf einen Blick und digital unterstützt
Gerade am Anfang ist es schon sinnvoll auf einen Blick zu sehen, welche Verpflichtungen realistisch auf einen zukommen können: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und eventuell Gewerbesteuer. Viele Kanzleien arbeiten heute digital, stellen Mandantenportale zur Verfügung und ermöglichen eine ortsunabhängige Zusammenarbeit, wie sie etwa auf www.dsg-next.de geschildert wird, mit Fokus auf digitalisierte Buchhaltung und strukturierte Abläufe. Wer seine Belege konsequent digital ablegt, schafft sich eine gute Datengrundlage für Entscheidungen und verringert den Aufwand für die Vorbereitung von Erklärungen.
Die wichtigsten Steuerarten im Überblick
Für die Person mit selbstständiger Tätigkeit ist die Einkommensteuer die wichtigste Steuerart. Besteuert wird der Gewinn, der je nach Größe entweder über eine Einnahmenüberschussrechnung oder durch Bilanzierung ermittelt wird. Die Umsatzsteuer betrifft nahezu alle Lieferungen und Leistungen, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor. Die Umsatzsteuer wird durch Voranmeldung und Jahreserklärung veranlagt, wobei die vereinnahmte Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer verrechnet wird.
Bei Beschäftigung von Mitarbeitenden wird zusätzlich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig, die der Arbeitgeber einbehält und abführt. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs sind Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu beachten, während bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Gewinn einkommensteuerpflichtig ist und die Gewerbesteuer über Anrechnungsvorschriften zu berücksichtigen ist.
Rechtsform, Buchführung und Wahlmöglichkeiten
Die Wahl der Rechtsform bestimmt, welche Steuerarten in welcher Form zu beachten sind. Einzelunternehmen und viele Freiberufler können, solange sie Umsatz und Gewinn bestimmter Grenzen nicht überschreiten, ihren Gewinn mit Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, in der Zahlungseingänge und -ausgänge gegenübergestellt werden. Kaufleute und Kapitalgesellschaften sind im Regelfall zur doppelten Buchführung verpflichtet, haben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen und unterliegen Publizitäts- und Aufbewahrungspflichten.
Im Bereich der Umsatzsteuer stellt sich die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll. Sie darf in Anspruch genommen werden, wenn die Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dies hat zur Folge, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf und keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Wer in größerem Umfang investiert oder vorsteuerbelastete Leistungen zukauft, wird in der Regel besser mit der Regelbesteuerung fahren, während sehr kleine, vor allem dienstleistende Tätigkeiten bei – administrativ einfacherer – Kleinunternehmerregelung bleiben können.
Kooperation mit der Steuerberatung organisieren
Digitale Steuerberatung setzt geklärte Zuständigkeiten und Prozesse voraus. In vielen Fällen wird der Selbständige die laufende Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, die Bereitstellung der Belege in digitaler Form und die Pflege der Stammdaten selbst erledigen, während die Kanzlei die Kontierung, die Meldungen und die Erstellung der Steuererklärungen verantwortet. Mandantenportale ermöglichen es, Auswertungen in Form von betriebswirtschaftlichen Übersichten, offenen Posten oder Liquiditätsplanungen zeitnah abzurufen.
Regelmäßige Abstimmungstermine helfen, steuerliche Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen. Zu den zu besprechenden Themen gehören insbesondere die Wahl günstiger Investitionszeitpunkte, die Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, die Struktur der Entnahmen und Einlagen und die Frage der Änderung der Rechtsform, wenn der Betrieb sich weiterentwickelt. Wer seine Steuerarten im Zusammenspiel sieht, ist in der Lage, Rücklagen gezielter zu bilden und Liquiditätsengpässe durch Vorauszahlungen oder Nachzahlungen besser zu vermeiden.