Diese
Steuer wurde in Deutschland ab 1909 erhoben. Steuerpflichtig
waren Zündhölzer, Zündspäne, Feuerzeuge und Feuersteine. Die
Zündwarensteuer wurde zum 01.01.1981 abgeschafft.
Es schrieb der Steuerzahler:
"Sehr geehrter Herr Finanzbeamter,
meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung, und
Sonderausgaben macht sie auch laufend. Ich möchte sie gern
absetzen. Sagen Sie mir bitte wie und wo..."