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Versicherungssteuer

Geschichtliche Entwicklung
Der Beginn ist im 18. Jahrhundert mit der Entstehung von Versicherungsgesellschaften zu finden. Zunächst wurde die Steuer bei der gesetzlich vorgeschriebenen Abstempelung der Versicherungspolicen erhoben. 1913 wurde die Versicherungssteuer einheitlich geregelt und in ein System übergeführt, welches im wesentlichen bis heute Bestand hat.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist die Entrichtung von Versicherungsprämien und Versicherungsbeiträgen. Steuerpflichtig sind sämtliche Versicherungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Zahnzusatzversicherung, bis auf die u.a. Ausnahmen.

Steuerbefreiungen
Steuerfrei ist die gesetzliche Sozialversicherung, Lebensversicherungen sowie private Krankenversicherungen

Wie wird die Steuer erhoben
Die Steuer wird vom Versicherungsunternehmen an den Fiskus abgeführt. Besteht das Vertragsverhältnis mit einem Versicherer außerhalb der EU, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Finanzamt anzuzeigen. Er muss in diesem Fall selbst eine Steueranmeldung beim Finanzamt einzureichen und die Steuer entrichten. 

Steuerhöhe
Die Steuer beträgt grundsätzlich 15%; es gibt jedoch auch hier besondere Steuersätze. So beträgt die Versicherungssteuer auf die Seeschiffskaskoversicherung 2% des Versicherungsentgeltes. 

Welchen Trick beherrscht der Fiskus besser als David Copperfield?
Geld in beliebiger Menge spurlos verschwinden zu lassen.

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