Süßstoffsteuer
1922
wurde diese Steuer zwecks der steuerlichen Gleichstellung dieses
Produktes mit dem Zucker (in Sachen Zuckersteuer) eingeführt.
1965 wurde sie wieder abgeschafft.

Ein
Steuerpflichtiger betritt das Büro eines Finanzbeamten.
Der Finanzbeamte tut sehr beschäftigt und sieht kaum von seinen
Akten hoch.
Nachdem der Mann nun schon zehn Minuten wartend im Büro
verbracht hat, deutet er mit dem Kinn zum Fenster und meint:
"Soll ungesund sein!"
"Was?"
"Blumen im Schlafzimmer!"