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Impressum
Abschreibung

Solidaritätszuschlag

Geschichtliche Entwicklung
Der Solidaritätszuschlag wird seit 01.01.1995 zur Finanzierung der Lasten aus der deutschen Wiedervereinigung erhoben.

Was ist steuerpflichtig
Der Zuschlag wird von allen Steuerpflichtigen erhoben, die Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu zahlen haben.

Steuerhöhe
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer

Steuererhebung
Der Solidaritätszuschlag wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.

Ein Feuerwehrmann kommt sehr langsam in den Bereitschaftsraum, trinkt einen Kaffee, raucht eine Zigarette und sagt zu den Kameraden: 
"Macht euch laaangsam fertig, das Finanzamt brennt........."

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