Geschichtliche Entwicklung Der Solidaritätszuschlag wird seit 01.01.1995 zur
Finanzierung der Lasten aus der deutschen Wiedervereinigung
erhoben.
Was ist steuerpflichtig Der Zuschlag wird von allen Steuerpflichtigen erhoben, die
Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu zahlen haben.
Steuerhöhe
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommen- bzw.
Körperschaftsteuer
Steuererhebung Der Solidaritätszuschlag wird von den Landesfinanzbehörden
erhoben.
Ein Feuerwehrmann kommt sehr langsam in den
Bereitschaftsraum, trinkt einen Kaffee, raucht eine Zigarette
und sagt zu den Kameraden:
"Macht euch laaangsam fertig, das Finanzamt brennt........."