Die
Salzsteuer dürfte eine der ältesten Steuern sein, die in der
Entstehung noch auf das römische Vorbild zurückgriff. Ursprünglich
als Zoll erhoben, wurde im Mittelalter auf die Erhebung in
Form einer Konzessionsabgabe umgestellt.
1867 wurde auf eine produktionsabhängige Steuer von damals
12,-- DM pro Doppelzentner umgestellt. Die Salzsteuer wurde
zum 01.01.1993 abgeschafft.

Großer Umzug im Finanzamt ! Alle Beamten tragen jeweils 2
Ordner auf einmal in die neuen Amtsstuben. Nur Maier trägt
immer nur einen Ordner. Als dies der Vorsteher des Finanzamtes
sieht, stellt er Maier zur Rede. Ohne langes Nachdenken
antwortet Maier: "Die anderen sind eben zu faul, zweimal zu
laufen"!