Zuständigkeit
   

Zuständig für die Beantragung und Auszahlung des Existenzgründungszuschusses sind die Arbeitsämter. Hilfe können Sie auch von Ihrer zuständigen IHK oder HWK bekommen.

Der Antrag auf Existenzgründungszuschuss ist vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim jeweiligen Wohnsitzarbeitsamt zu stellen.

 

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