Zuständig für die Beantragung und Auszahlung des
Existenzgründungszuschusses sind die Arbeitsämter. Hilfe können
Sie auch von Ihrer zuständigen IHK oder HWK bekommen.
Der Antrag auf Existenzgründungszuschuss ist
vor der Aufnahme der
selbständigen Tätigkeit beim jeweiligen Wohnsitzarbeitsamt zu
stellen.