Umsatzsteuer
   

Die Umsatzgrenze des § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmergrenze) wurde ab 01.01.2003 von 16.620,-- Euro auf 17.500,-- Euro angehoben.

Ob Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren, können Sie, wenn Sie über kein fundiertes steuerliches Wissen verfügen, nur in einem Beratungsgespräch mit einem Steuerberater feststellen.

 

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