Die Umsatzgrenze des § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmergrenze)
wurde ab 01.01.2003 von 16.620,-- Euro auf 17.500,-- Euro
angehoben.
Ob Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
verzichten und zur Regelbesteuerung optieren, können Sie, wenn Sie
über kein fundiertes steuerliches Wissen verfügen, nur in einem
Beratungsgespräch mit einem Steuerberater feststellen.