Tätigkeit
   

Im Rahmen der Gewährung eines Existenzgründungszuschusses als Ich-AG darf jede Tätigkeit ausgeübt werden, die aus steuerrechtlicher Sichtweise als selbständig einzustufen ist und somit den Gewinneinkünften im Sinne der §§13, 15 oder 18 EStG zuzuordnen sind.

In Frage kommen also

bulletgewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG)
bulletselbständige Einkünfte (Freiberufler, § 18 EStG)
bulletLandwirte (§ 13 EStG)

 

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