Im Rahmen der Gewährung eines Existenzgründungszuschusses als
Ich-AG darf jede Tätigkeit ausgeübt werden, die aus
steuerrechtlicher Sichtweise als selbständig einzustufen ist und
somit den Gewinneinkünften im Sinne der §§13, 15 oder 18 EStG
zuzuordnen sind.
In Frage kommen also