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Zum begünstigten Personenkreis zählen Arbeitnehmer, die
 | durch Aufnahme einer selbständigen, Tätigkeit (nach der
steuerlichen Definition also Gewerbetreibende, Freiberufler und
Landwirte) die Arbeitslosigkeit beenden |
 | noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I
haben |
 | eine positive Stellungnahme zum geplanten Gewerbe durch eine
fachkundige Stelle, z.B. einen Berufsverband erhalten haben |
 | die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der
Areitsagentur positiv darlegen konnten |
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