Existenzgründer können bei Vorliegen von
Vorbeschäftigungszeiten eine freiwillige Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung eingehen. Die Beiträge
richten nach den tatsächlichen Einnahmen des
freiwilligen Mitglieds; es muss - auch bei Nachweis von
niedrigeren Einkünften - ein Mindestbeitrag
gezahlt werden. Der
Existenzgründungszuschuss
zählt selbst nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Natürlich können Sie auch eine private Krankenversicherung
abschließen; es empfiehlt sich ein genauer Vergleich der Beiträge
und Leistungen.