Krankenversicherung
   

Existenzgründer können bei Vorliegen von Vorbeschäftigungszeiten eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung  eingehen. Die Beiträge richten nach den tatsächlichen Einnahmen des freiwilligen Mitglieds; es muss - auch bei Nachweis von niedrigeren Einkünften - ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Der Existenzgründungszuschuss zählt selbst nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Natürlich können Sie auch eine private Krankenversicherung abschließen; es empfiehlt sich ein genauer Vergleich der Beiträge und Leistungen.

 

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