Ihr zuständiges Arbeitsamt kennt Ihre persönlichen Verhältnisse
und wird Ihnen bei der Abwicklung der Formalitäten behilflich
sein.
Sie werden dort eine Kopie der Gewerbeanmeldung, bzw. bei
Selbständigen bzw. Landwirten eine Bescheinigung des Finanzamtes
über die Anzeige der Aufnahme einer solchen Tätigkeit benötigen.
Unabhängig von der Beantragung des Gründungszuschusses kommen je nach Art
der Tätigkeit unter Umständen noch weitere Formalitäten auf Sie
zu; hierüber können Sie sich im Detail bei Ihrem zuständigen
Gewerbeamt, bei der IHK, bei der HKW oder einem speziellen
Berufsverband informieren.