Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Gewerbe gründet, dem
kann das Arbeitsamt auch Coachingmaßnahmen finanzieren, auf der
Sie die wichtigsten Dinge über das Betreiben eines Gewerbes lernen.
Dies ist auch nach der Gründung der selbständigen Tätigkeit
möglich. Dies ist auch eine äußerst wichtige Maßnahme, da so manch
Existenzgründer nicht daran gedacht hat, dass er die Umsatzsteuer
ja an das Finanzamt abführen muss und plötzlich vor einem Berg
Steuerschulden stand. Ein solches Problem kann jedoch ein junges
Unternehmen sehr schnell in den Bankrott treiben. Darum: Vorher
informieren!
Coaching wird von diversen Institutionen angeboten;
Ansprechpartner Nummer 1 sollte auch hier das Arbeitsamt sein, da
dort die Qualität der Coachinginstitute normalerweise bekannt ist,
auch wenn der Sachbearbeiten dies nicht offen aussprechen wird.