Die Existenzgründerinnen und -gründer sind in der
gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, solange
sie den Existenzgründungszuschuss beziehen und mehr als
geringfügig selbständig tätig sind.
Detailauskünfte hierzu bekommen Sie von Ihrer LVA bzw. der BfA.
Denken Sie an Ihre Altersvorsorge und setzen Sie sich mit dem
Thema private Rentenversicherung auseinander; auch hier finden Sie
online diverse Vergleichsrechner für Ihre Altervorsorge.