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Getränkesteuer

Geschichtliche Entwicklung
Die Getränkesteuer wurde in ihren Urformen bereits im 12. Jahrhundert erhoben. Im 19. Jahr-hundert wurde die Steuerpflicht auf Getränke begrenzt, welche zum örtlichen Verbrauch bestimmt waren. 1923 wurden die Gemeinden ermächtigt, eine einheitliche Steuer auf alle örtlich verbrauchten Getränke zu erheben. Bereits 1927 war jedoch hiervon nur noch die Gemeindebiersteuer übrig, welche 1930 abgeschafft wurde. In den nach 1945 entstandenen Gemeindeabgabengesetzen ging die Getränkesteuer z.B. in Form der Schankverzehrsteuer ein.

Regionale Unterschiede
Diese Steuer wird nur in einigen Bundesländern erhoben; in machen ist sie sogar untersagt.

Steuerhöhe
Die Steuer wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz auf den Einzelhandelspreis zu erheben.

Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Verkäufer der Getränke. 

Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen.

Die Kenntnis aber häufig.

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