
Börsenumsatzsteuer
Ursprünglich
wurde durch das Reichsstempelgesetz ab 1881 das Börsengeschehen
durch die fiskalische Belastung von Urkunden des Börsenverkehrs
besteuert. Bereits 1885 wurde statt der Besteuerung der Urkunden
eine Besteuerung der tatsächlichen Geschäftsabschlüsse mit
Prozentsätzen eingeführt. Die Börsenumsatzsteuer wurde zum
01.01.1991 abgeschafft.

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