Hier wurde die gewerbliche
Beförderung von Personen und Waren besteuert.
Ihre Ursprünge hatte diese Steuer wie auch
die KFZ-Steuer in den mittelalterlichen Wegezöllen. Die
Beförderungssteuer wurde zum 01.01.1968 aufgehoben.

Der Finanzbeamte lädt eine Frau an
Amtsstelle vor. Die Frau ruft an und sagt dem Beamten, dass
sie zur Zeit nicht kommen könne. Sie sei hochschwanger und die
Geburt stehe unmittelbar bevor. Der Beamte nimmt das zur
Kenntnis und macht nachstehende Aktennotiz: Wegen
bevorstehender Geburt kann die Steuerpflichtige zur zeit nicht
im Amt vorsprechen. Nach der Niederkunft ist die
Steuerpflichtige erneut zu laden.